Vorsorge

Wie können Sie vorsorgen? Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die Wünsche die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, bei seiner dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden, und zwar nicht nur im Sinne seiner eigenen Selbstverwirklichung, sondern insbesondere auch, um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden und diese in einer Situation zu entlasten, bei der sie aufgrund des Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen. Vorsorge heißt:
  • Selbst bestimmen
  • Notwendiges Regeln
  • Verantwortung in eigener Sache übernehmen
  • Angehörige entlasten
  Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Bei dieser Vorsorge wird, genau wie im akuten Fall, die dereinstige Bestattung durchgesprochen und in allen Einzelheiten festgelegt. Es kann geregelt werden...
  • nach welcher religiösen Zugehörigkeit sich die Bestattung richtet
  • welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll
  • wie die Grabpflege geregelt werden soll
  • wie die Trauerfeier gestaltet werden soll
  • wie die Finanzierung geregelt werden kann
Man gewinnt einen Überblick über den voraussichtlich entstehenden Kostenrahmen. Daraufhin kann überlegt werden, wie die Kosten gedeckt sind, gedeckt werden können oder was finanziell noch in die Wege geleitet werden muss. Wir beraten Sie gern.

Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite -
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